Kurzzeitpflege

... und sogenannte Übergangspflege

Wir bieten auch eine von uns sogenannte „Übergangspflege“ an. Das heißt,  Personen, die auf einen Platz ihrer Wahl warten, aber umgehend aus dem Krankenhaus entlassen werden müssen, können bei uns mit einem der Situation angepassten Einrichtungsvertrag (z.B. keine Kündigungsfrist u.a.) diese Zeit unkompliziert überbrücken.

Auch hier gelten die veröffentlichten Pflegegrade. 

Unser Haus verfügt über 5 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze. Auch hier können alle Pflegegrade aufgenommen werden. Die Pflegeleistungen entsprechen der vollstationären Pflege.

Die Kurzzeitpflege wird viel in Anspruch genommen in Form der Urlaubsbetreuung und nach Krankenhausaufenthalten.
Die Dauer der Pflege ist bis zu 28 Tage im Jahr möglich und wird von den Krankenkassen finanziell unterstützt.
Eine Kurzzeitpflege und die Kostenklärung, muss im Vorfeld bei der zuständigen Krankenkasse beantragt und genehmigt werden.

Sprechen Sie mit unseren Verwaltungsmitarbeiterinnen, die können Ihnen weiterhelfen:

Tel: 02688-951410